Schulgeld

Alle Schuleltern sind zur gegebenen Zeit jeweils aufgerufen, die per Briefpost zugestellten Familienbeitragsvereinbarungen (FBV) auszufüllen und an die Finanzverwaltung einzusenden. Falls fürs Ausfüllen noch Informationen fehlen, ist ein Gesuch um Fristverlängerung einzureichen. Die benötigten Formulare sind auch >hier zu finden. Herzlichen Dank an alle Eltern, die die Unterlagen rechtzeitig eingereicht haben!

«Aktion 100×100»

An der Mitgliederversammlung, die am 14. Juni 2018 über die neue Schulgeldregelung entschieden hat, wurde von Elternseite eine Spendenaktion angeregt, damit Schuleltern über das neu festgelegte Schulgeld hinaus freiwillige (und bei den Steuern abzugsfähige) Beiträge zur Aufbesserung der vergleichsweise tiefen Löhne der Lehrpersonen und weiteren Mitarbeitenden leisten können. Ausgehend von der Idee, dass 100 Eltern monatlich 100 Franken zusätzlich zahlen könnten, wurde die Spendenaktion als «Aktion 100 x 100» bezeichnet.

An der Mitgliederversammlung im Oktober 2018 hat der Vorstand über die konkreten Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser «Aktion 100 x 100» informiert. Eltern, die eine Verbesserung der Löhne der Mitarbeitenden zusätzlich zum ordentlichen Schulgeld unterstützen möchten, können dies tun, indem sie auf ein separates Konto der Schule einmalig oder regelmässig Beiträge einzahlen.  Diese Zahlungen gelten im Unterschied zum Schulgeld als Spenden (Vergabungen). Bedingung dazu ist jedoch, dass die errechneten Familienbeitragswerte gemäss Schulgeldregelung vorgängig eingehalten sind. In diesem Fall können via FBV-Formular separate Einzahlungsscheine verlangt werden. Detaillierte Informationen enthält das >Merkblatt_Aktion_100x100.