(Stand der Informationen auf dieser Website: 05.05.2021, 16.00)

Seit 18. Januar gilt: Kontakte reduzieren – verschärfte Regeln für unsere Schulareale – ab 10. Februar: Maskenpflicht ab 5. Klasse

Die kantonale Bildungsdirektion hat ihren Leitfaden für den Präsenzunterricht an den Schulen an die vom Bundesrat verschärften Regeln angepasst. Das Ziel ist: persönliche Kontakte auch an den Schulen stark reduzieren und insbesondere die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrpersonen besser schützen.

Ab 10. Februar gilt die Maskentragpflicht auf den Schularealen auch für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse. In der Medienmitteilung des Regierungsrats des Kantons Bern vom 3.2.2021 wird die Ausweitung der Maskentragpflicht wie folgt begründet: «Seit einigen Wochen treten auch im Kanton Bern die ansteckenderen Coronavirus-Varianten auf. Um in dieser Situation das Ansteckungsrisiko an den Schulen weiter zu verringern, hat der Regierungsrat die Maskentragpflicht auf die Schülerinnen und Schüler im fünften und sechsten Schuljahr der Primarstufe erweitert. Das Ziel ist, die temporären Schliessungen von Klassen und ganzen Schulen möglichst zu verhindern und den Präsenzunterricht möglichst aufrecht zu erhalten. Damit kann die Chancengleichheit für die Kinder und Jugendlichen gewahrt bleiben. Die kantonalen Massnahmen im Sportunterricht sowie im Unterricht des Bereichs Künste beziehungsweise Kultur gelten neu ebenfalls ab dem fünften Schuljahr.»

Das Kollegium ist direkt über diese neue Vorschrift informiert und zur weiterhin strikten Einhaltung der Vorgaben der Behörden aufgerufen worden. Eine Mitteilung an die Eltern ist am 5. Februar erfolgt.

Vorstand und Konferenzkoordination haben die ab 18. Januar geltenden Neuerungen am Wochenende vom 16./17. Januar besprochen und bitten, aufgrund der «dringenden Empfehlungen» der Behörden auf unseren Schularealen folgende Regeln zu beachten:

  • Wir bitten alle Eltern und weitere erwachsene Personen, die nicht direkt in den Schulbetrieb involviert sind, den Schularealen möglichst fernzubleiben und insbesondere die Schulgebäude nicht mehr zu betreten. (Ausnahmen von dieser Regel: Besuche aufgrund einer Einladung (z.B. zu dringenden Elterngesprächen) oder zur Erfüllung vereinbarter Aufgaben, die mit Schulverantwortlichen abgesprochen sind / für kurzes Bringen oder Abholen von jüngeren Kindern / für den Einkauf von Lebensmitteln im «Sonnenrad» in Ittigen).
  • Wenn das Aufsuchen der Schule und persönliche Kontakte unerlässlich sind, bitte die bisher geltenden Schutzmassnahmen konsequent einhalten.
  • Elternabende in den Schulgebäuden sind seit 5. Mai 2021 mit maximal 15 Personen wieder möglich. Die Klassenlehrpersonen informieren die Eltern ihrer Klassen auf direktem Weg.

Wir hoffen, dass weiterhin möglichst viel Präsenzunterricht erlaubt bleibt und nach den pädagogischen Grundsätzen unserer Schule ausgestaltet werden kann.

Hinweis: Das Kantonsarztamt hat am 15.1.2021 mitgeteilt, dass beim Auftreten des mutierten Corona-Virus die Quarantäne-Anordnungen ausgeweitet werden: auf Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen betroffener Schulklassen – und zwar auch dann, wenn die Regeln punkto Hygiene, Abstand und Maskentragen eingehalten wurden. Siehe: Informationen an die Schulleitungen auf der Website des Kantons Bern

(Stand  nachfolgenden Informationen: 9.1.2021)

Weiterhin gilt: «Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen»

Am 11. Januar beginnt die Schule wieder im Präsenzunterricht – grundsätzlich mit den gleichen Schutzmassnahmen wie vor den Weihnachtsferien. Einzig für die Integrative Mittelschule (IMS, 10.-12. Schuljahr) in Ittigen gelten die punktuell verschärften Regeln für die Mittel- und Berufsschulen im Kanton Bern.

  • Es gilt somit weiterhin Maskenpflicht für alle Erwachsenen sowie für die Schülerinnen und Schüler von der 7. bis zur 12. Klasse – und zwar auf dem ganzen Schulgelände und in den Schulgebäuden.

Und weiterhin ist wichtig:

  • Stosslüften vor und nach jeder Lektion sowie mitten in der Lektion.
  • Einhalten der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln: Für die Schülerinnen und Schüler heisst das vor allem: Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen, kein Händeschütteln, ins Taschentuch oder in die Armbeuge niessen, Essen und Trinken nicht teilen.

Detaillierte Informationen, die bei Bedarf immer wieder aktualisiert werden, finden sich auf der Website der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD):

Wer die jüngsten Informationen an Mitarbeitende und Eltern nicht erhalten hat, kann sie anfordern mittels E-Mail an: oeffentlichkeitsarbeit(ad)steinerschule-bern.ch

Über besondere Anlässe und Aktivitäten ausserhalb des üblichen Klassenunterrichts, die mit situativ angemessenen Schutzkonzepten noch möglich sind, wird von Fall zu Fall direkt informiert – gezielt an jene Personen, die betroffen, beteiligt bzw. eingeladen sind.

Und für alle gilt weiterhin die Grundregel: Wer krank ist oder sich krank fühlt, bleibt zu Hause. Und bei Fieber und Husten bitte den Hausarzt / die Hausärztin kontaktieren! Bitte dazu auch die detaillierten Informationen unseres Schulleärzte-Teams beachten!

Die ganze Schulgemeinschaft ist aufgerufen, sich an die gebotenen Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu halten. Unser gemeinsames Bestreben muss sein, das Corona-Virus von unserer Schule fernzuhalten, weil nur so der Schulbetrieb ohne Abstriche und Unterbruch im Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann.

Vorstand und Kollegium danken für alle entsprechenden Bemühungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeitenden und Freunden der Schule.

> Kurzfilm):


Weitere Informationen (werden ständig aktualisiert, deshalb bei Bedarf jeweils neu abrufen):

 


Kontakt (nur für Rückfragen, die im Kompetenzbereich der Schule liegen):

vorstand(ad)steinerschule-bern.ch / Bruno Vanoni (Co-Vorsitz Vorstand (Elternvertretung), im Vorstand zuständig für Sicherheitsfragen)