(Stand der Informationen auf dieser Website: 31.05.2021, 21.00)
Ab 1. Juni: Maskenpflicht nur mehr im Gebäudeinnern, aber nicht mehr auf dem Schulareal im Freien
Nachdem der Bundesrat am 26. Mai die nächsten Öffnungsschritte bekannt gegeben hat, hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern auch Anpassungen an den bisher geltenden Corona-Regeln für die Schulen beschlossen. Bildungsdirektorin Christine Häsler zeigte sich dabei «zuversichtlich, dass wir die Maskentragpflicht nach den Sommerferien komplett aufheben können.» Aufgrund des übergeordneten Entscheids des Berner Regierungsrates bleibt die Maskentragpflicht in den Innenräumen der Schulhäuser für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und für Erwachsene vorläufig aber weiter bestehen.
Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Juni in Kürze:
- Die Maskentragpflicht auf den Schularealen im Freien ist abgeschafft – im Innern der Schulgebäude bleibt sie aber für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und für die Erwachsenen weiter bestehen!
- Die Durchführung von Elternabenden, Konferenzen und Veranstaltungen/Schulanlässen im Innenbereich ist mit bis zu 100 Personen wieder möglich, allerdings mit maximal halber Auslastung der Raumkapazität.
- Schulanlässe im Freien können mit bis zu 300 Personen durchgeführt werden.
- Ballspiele und Sportarten mit Körperkontakt sind im Freien wieder erlaubt.
- Lager und Projekte können mit Schutzkonzept, das von der Schule zu verantworten ist, wieder durchgeführt werden.
- In Tagesschulen/Mensen dürfen die Betreuenden wieder zusammen mit den Kindern essen.
Die Mitarbeitenden und die Eltern sind per E-Mail direkt über die Änderungen informiert worden. Dabei wurde auch in Erinnerung rufen, dass an unserer Schule
- bei allen Anlässen und Aufenthalten in Innenräumen die Maskenpflicht weiterhin gilt
- bei Anlässen im Freien auf Abstand geachtet werden muss
- bei Anlässen die Kontaktdaten der Anwesenden erfasst werden (Tracinglisten)
- für Anlässe jeglicher Art Schutzkonzepte vorliegen müssen (auch Elternaktivitäten)
- die grundlegenden Hygieneregeln weiterhin gelten.
Die detaillierten Regeln der kantonalen Bildungsdirektion, die auch für unsere Schule massgebend bleiben, sind dem aktualisierten «Leitfaden» (und zugehörigen FAQ) für die Volksschule und den «Rahmenbedingungen» für die Mittelschulen (gültig für unsere IMS in Ittigen gemäss Szenario 2) auf der Website der kantonalen Bildungsdirektion zu entnehmen.
Und für alle gilt weiterhin die Grundregel: Wer krank ist oder sich krank fühlt, bleibt zu Hause. Und bei Fieber und Husten bitte den Hausarzt / die Hausärztin kontaktieren! Bitte dazu auch die detaillierten Informationen unseres Schulleärzte-Teams beachten!
Die ganze Schulgemeinschaft ist aufgerufen, sich an die gebotenen Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu halten. Unser gemeinsames Bestreben muss sein, das Corona-Virus von unserer Schule fernzuhalten, weil nur so der Schulbetrieb ohne Abstriche und Unterbruch im Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann.
Vorstand und Kollegium danken für alle entsprechenden Bemühungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeitenden und Freunden der Schule.
> Kurzfilm):
Weitere Informationen (werden ständig aktualisiert, deshalb bei Bedarf jeweils neu abrufen):
- Informationen auf der Website der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)
- Informationen auf der BKD-Website für den Volksschul-, Mittelschul- und Berufsfachschulbereich
Kontakt (nur für Rückfragen, die im Kompetenzbereich der Schule liegen):
vorstand(ad)steinerschule-bern.ch / Bruno Vanoni (Co-Vorsitz Vorstand (Elternvertretung), im Vorstand zuständig für Sicherheitsfragen)